Kinder Rodeo

CHF 150,00

Verfügbarkeit
Lagernd
Art.Nr.
20261

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Beschreibung

Mit dem Kinder-Rodeo können schon die Kleinsten in die Rolle mutiger Cowboys schlüpfen. Der grosse, rote Stier und die kunterbunte, aufblasbare Arena sind echte Hingucker und schüren die Vorfreude auf den wilden Ritt. Der besondere Clou des Kinder-Rodeos ist sein Antrieb, der von vier Personen gewährleistet wird, die den Bullen über Seile steuern und versuchen, den Reiter mit schnellen Bewegungen aus dem Sattel zu befördern. Anders als bei den herkömmlichen mechanischen Bullriding-Anlagen sind hier also gleich mehrere Personen in den Rodeo-Spass eingebunden.

Eine Betreuungsperson sollte bei aufblasbaren Spielgeräten immer zugegen sein.

Achtung: Der Kinder-Rodeo muss im BESJ-Shop abgeholt werden. Du brauchst ein Auto mit einer Ladefläche von ca. 120 x 80 cm. (Besprich den Transport mit dem BESJ-Shop.) Bei Regenwetter darf der Kinder-Rodeo nur Indoor aufgestellt werden! Die Ausleihe gilt erst bei Unterzeichnung des Mietvertrages, Bestandteil davon sind die Mietbedingungen (siehe Register Eigenschaften).

  Miete für BESJ-Mitglieder Nichtmitglieder
  1 Tag CHF 150.- CHF 400.-
  2 Tage CHF 250.- CHF 550.-
  pro zusätzlicher Tag + CHF 50.- + CHF 100.-

(Die subventionierten Preise sind Bestandteil des Mitgliedervertrages für BESJ-Gruppen und gelten zweckgebunden für die Förderung der Ameisli-, Jungschi-, Teenie- und Sportarbeit. BESJ-Gruppen haben Vorzug gegenüber Nichtmitgliedern.)

Bitte bei der Bestellung gewünschtes Ausleihdatum angeben!

Eigenschaften

Details
Anzahl Personen
max. 1 Person bis 60 Kilo
Aufsicht
1 Persone
Masse
5 x 5 x 2 m (Länge x Breite x Höhe)
Strom
1 x 230 V
Mietbedingungen

Allgemeine Mietbedingungen

  1. Der Kinder-Rodeo darf nur im vereinbarten Einsatzzeitraum verwendet werden.
  2. Die Spielgeräte dürfen bei Regen aus sicherheitstechnischen Gründen nicht aufgestellt werden!
  3. Die Geräte dürfen nicht unbewacht stehen gelassen werden. Sie sind immer in einem abschliessbaren Raum zu lagern oder zu bewachen - wegen Vandalismus!
  4. Der BESJ ist nicht ersatzpflichtig weder für Gerät noch für Finanzen, falls das Gerät infolge Beschädigung durch eine vorausgehende Vermietung nicht einsatzfähig ist. (Der BESJ setzt alles daran, Reparaturen sofort vorzunehmen, kann diese aber nicht garantieren, wenn die Reparaturwerkstätte diese nicht termingerecht ausführen kann.)
  5. Wird der Kinder-Rodeo nass oder in verschmutztem Zustand (Verunreinigung durch Laub, Dreck, Kaugummis o.ä.) zurückgebracht, wird dem Mieter der Reinigungsaufwand mit CHF 39.- pro Stunde in Rechnung gestellt, im Minimum aber CHF 250.-.
  6. Der Mieter haftet für Beschädigungen. Ausgenommen davon sind die normale Abnützung.
  7. Die 'Allgemeinen Instruktionen und Regeln zum Aufbau der Spielgeräte' sind integrierter Bestandteil dieses Mietvertrages (s.Beilage)


Allgemeine Instruktionen und Regeln zum Aufbau der Spielgeräte:

  • Aufstellfläche: Der Kinder-Rodeo darf nur auf ebenem Rasen oder sauberem Boden (Tartan) aufgestellt werden (keine Kiesunterlage!). Bei der Verwendung auf Hartbelägen (Asphalt etc.) muss eine Schutzplane ausgebreitet werden. Ein Stromanschluss (230V) muss auf dem Platz zur Verfügung stehen.
  • Der Kinder-Rodeo darf erst im aufgeblasenen Zustand betreten werden.
  • Das Betreten des Kinder-Rodeos mit Schuhen ist verboten. Es dürfen keine Gegenstände auf den Kinder-Rodeo mitgenommen werden.
  • Auf dem Kinder-Rodeo dürfen keine Lebensmittel konsumiert werden.
  • Der Kinder-Rodeo darf nie unbeaufsichtigt gelassen werden. Die Benützung erfolgt auf eigene Gefahr. Der Mieter ist für die Betreuung verantwortlich! Die Haftung liegt in jedem Fall beim Mieter. Es wird von Vermieterseite keinerlei Haftung übernommen. Die Aufsichtsperson muss sicherstellen können, dass der Rodeo nicht überlastet wird (Anzahl der Kinder).
  • Der Rodeo muss bei stürmischen Wetter oder Regen aus Sicherheitsgründen zusammengeräumt werden.
  • Der Mieter übernimmt den Kinder-Rodeo in sauberem und funktionstüchtigem Zustand. Eventuelle bereits bestehende Mängel bzw. Schäden sind sofort zu melden. Der Mieter hat dafür zu sorgen, dass der Rodeo wieder im selben Zustand, wie ausgeliehen, zurückgebracht wird. In diesem Fall entstehen keine weiteren Kosten.

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