Blasio Sprungmatte

CHF 120,00

Verfügbarkeit
Lagernd
Art.Nr.
20243

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Beschreibung

Die Attraktion für ein Spielfest, eine Kinderwoche, ein Ortslager usw.

Achtung: Bei Regenwetter darf diese Sprungmatte nur Indoor aufgestellt werden! Die Ausleihe gilt erst bei Unterzeichnung des Mietvertrages, Bestandteil davon sind die Mietbedingungen (siehe Register Eigenschaften).

  Miete für Preis  
  1 Tag CHF 120.-  
  2 Tage CHF 200.-  
  bis 4 Tage CHF 350.-  
  bis 7 Tage CHF 450.-  

Bitte bei der Bestellung gewünschtes Ausleihdatum angeben!

Eigenschaften

Details
Anzahl Personen
für ca. 15 Kinder
Aufsicht
1 Person
Gewicht
60 kg
Masse
5 x 4 x 1 m (Länge x Breite x Höhe)
Strom
1 x 220 V
Mietbedingungen

Allgemeine Mietbedingungen

  1. Die Hüpfmatte darf nur im vereinbarten Einsatzzeitraum verwendet werden.
  2. Die Spielgeräte dürfen bei Regen aus sicherheitstechnischen Gründen nicht aufgestellt werden!
  3. Die Geräte dürfen nicht unbewacht stehen gelassen werden. Sie sind immer in einem abschliessbaren Raum zu lagern oder zu bewachen - wegen Vandalismus!
  4. Der BESJ ist nicht ersatzpflichtig weder für Gerät noch für Finanzen, falls das Gerät infolge Beschädigung durch eine vorausgehende Vermietung nicht einsatzfähig ist. (Der BESJ setzt alles daran, Reparaturen sofort vorzunehmen, kann diese aber nicht garantieren, wenn die Reparaturwerkstätte diese nicht termingerecht ausführen kann.)
  5. Wird die Hüpfmatte nass oder in verschmutztem Zustand (Verunreinigung durch Laub, Dreck, Kaugummis o.ä.) zurückgebracht, wird dem Mieter der Reinigungsaufwand mit CHF 39.- pro Stunde in Rechnung gestellt, im Minimum aber CHF 250.-.
  6. Der Mieter haftet für Beschädigungen. Ausgenommen davon sind die normale Abnützung.
  7. Die 'Allgemeinen Instruktionen und Regeln zum Aufbau der Spielgeräte' sind integrierter Bestandteil dieses Mietvertrages (s.Beilage)


Allgemeine Instruktionen und Regeln zum Aufbau der Spielgeräte:

  • Aufstellfläche: Die Hüpfmatte darf nur auf ebenem Rasen oder sauberem Boden (Tartan) aufgestellt werden (keine Kiesunterlage!). Bei der Verwendung auf Hartbelägen (Asphalt etc.) muss eine Schutzplane ausgebreitet werden. Ein Stromanschluss (220V) muss auf dem Platz zur Verfügung stehen.
  • Die Hüpfmatte darf erst im aufgeblasenen Zustand betreten werden.
  • Das Betreten der Hüpfmatte mit Schuhen ist verboten. Es dürfen keine Gegenstände auf die Hüpfmatte mitgenommen werden.
  • Auf der Hüpfmatte dürfen keine Lebensmittel konsumiert werden.
  • Die Hüpfmatte darf nie unbeaufsichtigt gelassen werden. Die Benützung erfolgt auf eigene Gefahr. Der Mieter ist für die Betreuung verantwortlich! Die Haftung liegt in jedem Fall beim Mieter. Es wird von Vermieterseite keinerlei Haftung übernommen. Die Aufsichtsperson muss sicherstellen können, dass die Matte nicht überlastet wird (Anzahl der Kinder).
  • Die Hüpfmatte muss bei stürmischen Wetter oder Regen aus Sicherheitsgründen zusammengeräumt werden.
  • Der Mieter übernimmt die Hüpfmatte in sauberem und funktionstüchtigem Zustand. Eventuelle bereits bestehende Mängel bzw. Schäden sind sofort zu melden. Der Mieter hat dafür zu sorgen, dass die Hüpfmatte wieder im selben Zustand, wie ausgeliehen, zurückgebracht wird. In diesem Fall entstehen keine weiteren Kosten.

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