BESJ-Hüpfburg Schloss

CHF 120,00

Verfügbarkeit
Lagernd
Art.Nr.
20242

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Beschreibung

Die aufblasbare Hüpfburg ist ein Spass für Gross und Klein. Sie ist extrem schnell aufgestellt und einfach wieder abgebaut. Eine coole Attraktion, die Kinder und Erwachsene wie ein Magnet anzieht.

Achtung: Die Hüpfburg muss im BESJ-Shop abgeholt werden. Du brauchst ein Auto mit einer Ladefläche von ca. 100 x 80 x 70 cm. (Besprich den Transport mit dem BESJ-Shop.) Bei Regenwetter darf diese Hüpfburg nur Indoor aufgestellt werden! Die Ausleihe gilt erst bei Unterzeichnung des Mietvertrages, Bestandteil davon sind die Mietbedingungen (siehe Register Eigenschaften).

  Miete für BESJ-Mitglieder Nichtmitglieder
  1 Tag CHF 120.- CHF 370.-
  2 Tage CHF 220.- CHF 520.-
  pro zusätzlicher Tag + CHF 50.- + CHF 100.-

(Die subventionierten Preise sind Bestandteil des Mitgliedervertrages für BESJ-Gruppen und gelten zweckgebunden für die Förderung der Ameisli-, Jungschi-, Teenie- und Sportarbeit. BESJ-Gruppen haben Vorzug gegenüber Nichtmitgliedern.)

Bitte bei der Bestellung gewünschtes Ausleihdatum angeben!

Eigenschaften

Details
Anzahl Personen
für ca. 10 Kinder
Aufsicht
2 Personen
Masse
4.5 x 5 x 4 m (Länge x Breite x Höhe)
Strom
2 x 220 V
Mietbedingungen

Allgemeine Mietbedingungen

  1. Die Hüpfburg darf nur im vereinbarten Einsatzzeitraum verwendet werden.
  2. Die Spielgeräte dürfen bei Regen aus sicherheitstechnischen Gründen nicht aufgestellt werden!
  3. Die Geräte dürfen nicht unbewacht stehen gelassen werden. Sie sind immer in einem abschliessbaren Raum zu lagern oder zu bewachen - wegen Vandalismus!
  4. Der BESJ ist nicht ersatzpflichtig weder für Gerät noch für Finanzen, falls das Gerät infolge Beschädigung durch eine vorausgehende Vermietung nicht einsatzfähig ist. (Der BESJ setzt alles daran, Reparaturen sofort vorzunehmen, kann diese aber nicht garantieren, wenn die Reparaturwerkstätte diese nicht termingerecht ausführen kann.)
  5. Wird die Hüpfburg nass oder in verschmutztem Zustand (Verunreinigung durch Laub, Dreck, Kaugummis o.ä.) zurückgebracht, wird dem Mieter der Reinigungsaufwand mit CHF 39.- pro Stunde in Rechnung gestellt, im Minimum aber CHF 250.-.
  6. Der Mieter haftet für Beschädigungen. Ausgenommen davon sind die normale Abnützung.
  7. Die 'Allgemeinen Instruktionen und Regeln zum Aufbau der Spielgeräte' sind integrierter Bestandteil dieses Mietvertrages (s.Beilage)

Allgemeine Instruktionen und Regeln zum Aufbau der Spielgeräte:

  • Aufstellfläche: Die Hüpfburg darf nur auf ebenem Rasen oder sauberem Boden (Tartan) aufgestellt werden (keine Kiesunterlage!). Bei der Verwendung auf Hartbelägen (Asphalt etc.) muss eine Schutzplane ausgebreitet werden. Ein Stromanschluss (220V) muss auf dem Platz zur Verfügung stehen.
  • Die Hüpfburg darf erst im aufgeblasenen Zustand betreten werden.
  • Das Betreten der Hüpfburg mit Schuhen ist verboten. Es dürfen keine Gegenstände auf die Hüpfburg mitgenommen werden.
  • Auf der Hüpfburg dürfen keine Lebensmittel konsumiert werden.
  • Die Hüpfburg darf nie unbeaufsichtigt gelassen werden. Die Benützung erfolgt auf eigene Gefahr. Der Mieter ist für die Betreuung verantwortlich! Die Haftung liegt in jedem Fall beim Mieter. Es wird von Vermieterseite keinerlei Haftung übernommen. Die Aufsichtsperson muss sicherstellen können, dass die Burg nicht überlastet wird (Anzahl der Kinder).
  • Die Seitenwände der Hüpfburgen dürfen nicht hochgeklettert oder durchgestiegen werden. Das Liegen oder Anlehnen an den Seitenwänden ist zu unterlassen. 
  • Obwohl die Hüpfburg mit einem Dach versehen ist, muss sie bei stürmischen Wetter oder Regen aus Sicherheitsgründen zusammengeräumt werden.
  • Der Mieter übernimmt die Hüpfburg in sauberem und funktionstüchtigem Zustand. Eventuelle bereits bestehende Mängel bzw. Schäden sind sofort zu melden. Der Mieter hat dafür zu sorgen, dass die Hüpfburg wieder im selben Zustand, wie ausgeliehen, zurückgebracht wird. In diesem Fall entstehen keine weiteren Kosten.

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Öffnungszeiten & Kontakt

BESJ-Shop
Dorfstrasse 10
8155 Niederhasli

 

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